- Die eingereichte Arbeit kann entweder von einer einzelnen Person oder von einer Gruppe durchgeführt worden sein. Antragsstellerin/Antragsteller kann stellvertretend immer nur eine Person sein.
- Bewerbungen können nur von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraunhofer-Gesellschaft eingereicht werden. Ein Preis wird nur an Mitarbeitende verliehen, die mindestens bis zum Ende des Jahres vor der Preisverleihung in einem Arbeitsverhältnis mit der Fraunhofer-Gesellschaft standen.
- Es werden nur Arbeiten berücksichtigt, die nicht älter als zwei Jahre sind und bereits von anderen publiziert wurden.
- Über die Vergabe des Kommunikationspreises entscheidet eine Jury. Die Jury setzt sich aus internen Mitgliedern der Fraunhofer-Gesellschaft, der Preisträgerin/dem Preisträger/den Preisträgern des letzten Jahres und externen Kommunikationsexpertinnen und Kommunikationsexperten zusammen.
- Die Jury trifft ihre Entscheidungen mit einfacher Mehrheit. Die Gründe, die zur Auszeichnung einer Arbeit führen, sind von der Jury schriftlich festzuhalten.
- Der Kommunikationspreis kann nicht an Institutsleiter und nicht an Mitglieder der Jury vergeben werden. Bei Bewerbungen der Fraunhofer-Zentrale müssen mindestens zwei oder mehr Fraunhofer-Institute involviert sein. Weiterhin kann er nicht für Arbeiten vergeben werden, die bereits mit einem vergleichbaren Preis ausgezeichnet wurden.
- Neben den kompletten Unterlagen für die Jury sollte neben der Anmeldung noch eine kurze Präsentation zur Darstellung im Intranet mitgeschickt werden. Diese Präsentation kann auch Bestandteil der Bewerbungsunterlagen sein.
- Es gibt drei Gewinner*innen / Gewinnerteams. Der erste Platz ist mit 5000 €, der zweite mit 3000 € und der dritte mit 2000 € dotiert.