Regeln zur Vergabe des Fraunhofer-Kommunikationspreises

 

  1. Die eingereichte Arbeit kann entweder von einer einzelnen Person oder von einer Gruppe durchgeführt worden sein. Antragsstellerin/Antragsteller kann stellvertretend immer nur eine Person sein.
  2. Bewerbungen können nur von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraunhofer-Gesellschaft eingereicht werden. Ein Preis wird nur an Mitarbeitende verliehen, die mindestens bis zum Ende des Jahres vor der Preisverleihung in einem Arbeitsverhältnis mit der Fraunhofer-Gesellschaft standen.
  3. Es werden nur Arbeiten berücksichtigt, die nicht älter als zwei Jahre sind und bereits von anderen publiziert wurden.
  4. Über die Vergabe des Kommunikationspreises entscheidet eine Jury. Die Jury setzt sich aus internen Mitgliedern der Fraunhofer-Gesellschaft, der Preisträgerin/dem Preisträger/den Preisträgern des letzten Jahres und externen Kommunikationsexpertinnen und Kommunikationsexperten zusammen.
  5. Die Jury trifft ihre Entscheidungen mit einfacher Mehrheit. Die Gründe, die zur Auszeichnung einer Arbeit führen, sind von der Jury schriftlich festzuhalten.
  6. Der Kommunikationspreis kann nicht an Institutsleiter und nicht an Mitglieder der Jury vergeben werden. Bei Bewerbungen der Fraunhofer-Zentrale müssen mindestens zwei oder mehr Fraunhofer-Institute involviert sein. Weiterhin kann er nicht für Arbeiten vergeben werden, die bereits mit einem vergleichbaren Preis ausgezeichnet wurden.
  7. Neben den kompletten Unterlagen für die Jury sollte neben der Anmeldung noch eine kurze Präsentation zur Darstellung im Intranet mitgeschickt werden. Diese Präsentation kann auch Bestandteil der Bewerbungsunterlagen sein.
  8. Es gibt drei Gewinner*innen / Gewinnerteams. Der erste Platz ist mit 5000 €, der zweite mit 3000 € und der dritte mit 2000 € dotiert.